Beratungsbesuche

Sie erhalten von der Pflegeversicherung als pflegebedürftige Person Pflegegeld und organisieren Ihre Versorgung zu Hause selbst?

Um Sie bei den Pflegeaufgaben fachlich zu begleiten, fordert der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) in Ihrer häuslichen Versorgungssituation ein. Die Pflegeperson sollte dabei möglichst anwesend sein.

Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:

bei Pflegegrad 1haben Sie 1x jährlich Anspruch auf diesen Beratungsbesuch
bei Pflegegrad 2 und 3ist ein Besuch 1 × halbjährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5ist ein Besuch 1 × vierteljährlich verpflichtend

Sollten Sie diese Beratungsnachweise nicht durchführen kann die Pflegekasse Ihre Geldleistung kürzen oder auch ganz streichen.

Das Ziel diese Beratungsbesuche ist aus pflegefachlicher Sicht eine angemessene Pflege zuhause sicherzustellen, Sie zu beraten und über Ihren Leistungsanspruch zu informieren.
Bitte melden Sie sich bei uns damit wir die Besuche terminieren können.

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