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Beratungsbesuche
Sie erhalten von der Pflegeversicherung als pflegebedürftige Person Pflegegeld und organisieren Ihre Versorgung zu Hause selbst?
Um Sie bei den Pflegeaufgaben fachlich zu begleiten, fordert der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) in Ihrer häuslichen Versorgungssituation ein. Die Pflegeperson sollte dabei möglichst anwesend sein.
- Diese Besuche erledigen wir als Ihr ambulanter Pflegedienst sehr gerne.
- Wie und wann findet der Beratungsbesuch statt?
Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:
bei Pflegegrad 1 | haben Sie 1x jährlich Anspruch auf diesen Beratungsbesuch |
bei Pflegegrad 2 und 3 | ist ein Besuch 1 × halbjährlich verpflichtend |
Pflegegrad 4 und 5 | ist ein Besuch 1 × vierteljährlich verpflichtend |
Sollten Sie diese Beratungsnachweise nicht durchführen kann die Pflegekasse Ihre Geldleistung kürzen oder auch ganz streichen.
Das Ziel diese Beratungsbesuche ist aus pflegefachlicher Sicht eine angemessene Pflege zuhause sicherzustellen, Sie zu beraten und über Ihren Leistungsanspruch zu informieren.
Bitte melden Sie sich bei uns damit wir die Besuche terminieren können.
